Wechsel im Vorstand der Stiftung

Stephan Zalud zum Vorstand berufen

Hermann Groß zum Ehrenmitglied des Stiftungsrates ernannt

Lebensgestaltung in Christus

Die Stiftung Wermelskirchen Königstein

im Sinne von Christoph Wermelskirchen

Die Stiftung Wermelskirchen Königstein wurde am 12. Dezember 2000 von Christoph Wermelskirchen gegründet, um christliche Verkündigung, Jugendarbeit, Bildung und soziales Engagement zu fördern. Mit der Stiftung hat Christoph Wermelskirchen zum Übergang in das 21. Jahrhundert den Grundstein für die zukünftige Verwendung seines Familienvermögens gelegt. Die Stiftung ist vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt worden. Seit dem Tod von Christoph Wermelskirchen im Juli 2005 wird sie von einem Vorstand, begleitet durch einen Testamentsvollstrecker und einen Stiftungsrat, geführt.

Unser Stifter

Engagiert für seine Mitmenschen

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Unsere Ziele

Christliches Grundverständnis

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Unsere Projekte

Ertragreiche Unterstützung

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Christliches Grundverständnis

 

Aus dem christlichen Grundverständnis des Stifters heraus ist die Stiftung tätig. Die Stiftung Wermelskirchen Königstein unterstützt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie stellt ohne Rechtsanspruch auf Leistung Mittel für Projekte zur Verfügung, die Christoph Wermelskirchen in der Stiftungsverfassung festgelegt hat:

 

Förderung der Erziehung und Bildung der katholischen Jugend an Schulen, der katholischen Studenten sowie der Erwachsenenbildung 

Förderung des christlichen Menschenbildes in Bildung und Wissenschaft durch interdisziplinäre Begegnungen, Forschungen und Vorträge

Förderung der christlichen Verkündigung und katholischen Seelsorge, insbesondere der Gehörlosenseelsorge

Förderung der ambulanten Krankenpflege in Königstein und Umgebung 

Förderung häuslicher ambulanter und stationärer Sterbebegleitung

Förderung sozialer Einrichtungen in Königstein und Umgebung

Sprechen Sie uns an

 

Die Stiftung Wermelskirchen Königstein ist offen für zusätzliche Projekte und Förderungen. Sollten Sie für ein Projekt, das den Kriterien der Stiftungsverfassung entspricht, finanzielle Unterstützung benötigen, laden wir Sie ein, der Stiftung das beabsichtige Projekt mit entsprechenden Unterlagen vorzustellen. Die zuständigen Gremien beurteilen, ob das Projekt den Zielen, die durch die Stiftungsverfassung verbindlich vorgegeben sind, entspricht und entscheiden dann über eine mögliche finanzielle Förderung. Die Stiftung bittet aber um Verständnis, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.